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Windhorst: Ärzte stellen sich als „Anwälte der Kindergesundheit“ ihrer Verantwortung

(lifePR) (Münster, )
Nach Ansicht des Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. med. Theodor Windhorst, ist die Kinder- und Jugendgesundheit ein gesellschaftspolitisches Thema, dem sich auch die Ärzteschaft intensiver widmen muss. Deshalb hat es sich die Kammer zur Aufgabe gemacht, sich verstärkt für das Kindeswohl einzusetzen. „Wir Ärzte sind die Anwälte der Kindergesundheit. Kommt es zu Gewalt gegen Kinder, muss das Wohl des Kindes über dem Elternrecht stehen“, sagt Windhorst.

Die ÄKWL hat ein Informationsfaltblatt für Ärzte mit dem Titel „Gewalt gegen Kinder – Missbrauch erkennen und handeln“ erarbeitet, das in diesen Tagen an westfälisch-lippischen Ärzte herausgegeben wird. Oft ist es nach den Worten des Kammerpräsidenten unmöglich, die Probleme des Kindes alleine zu lösen. Die Kinder- und Jugendgesundheit sei eine interdisziplinäre und interprofessionelle Aufgabe, bei der die enge Kooperation der Hausärzte mit den Kinder- und Jugendärzten, den Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Sozialarbeitern, Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden und anderen Berufsgruppen bedeutend sei. Windhorst: „Dem Arzt kommt dabei als medizinische Kompetenz eine besondere Rolle zu. Aber wir benötigen hierzu ein funktionierendes Netzwerk.“ Deshalb wird die Kammer ihr neues Faltblatt nicht nur an die Ärzteschaft, sondern auch an alle anderen relevanten Institutionen verteilen, die sich dem Thema Kindergesundheit widmen.

Darin werden auch nochmals die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung dargestellt. Nach aktueller Gesetzeslage besteht keine Meldepflicht für den Arzt. Das Jugendamt oder die Fachdienste der Jugendhilfe sind für die Einleitung, Entwicklung und Durchführung von Hilfen zum Schutz des Kindes rechtlich verantwortlich. Diese Stellen haben bei Kindeswohlgefährdung einen gesetzlichen Schutzauftrag. Der Arzt ist jedoch berechtigt, die Missbrauchsdiagnose dem Jugendhilfeträger auch ohne Einwilligung und Wissen der Sorgeberechtigten weiterzugeben. Der so genannte „rechtfertigende Notstand” erlaubt, Informationen weiterzugeben, wenn dadurch Unheil von dem Kind abgewendet werden kann.

„Nicht erst seit dem Ärztetag in Münster im vergangenen Mai ist das vielschichtige Thema der Kinder- und Jugendgesundheit akut. Die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe stellt sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung“, so Dr. Windhorst abschließend.
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