„Bei Vorwürfen von ärztlichen Fehlern wollen wir nichts unter den Teppich der Kollegialität kehren“, sagte Windhorst. Es gehe nicht darum, bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten zugunsten der Ärzte einzugreifen und Ansprüche abzuwehren. „Vielmehr soll die fachliche Unterlegenheit des Patienten ausgeglichen werden, um den berechtigten Aufklärungsanspruch beider Parteien neutral zu berücksichtigen.“ Die Objektivität der Gutachterkommission werde nicht zuletzt dadurch gewährleistet, dass sie keine Abteilung der Ärztekammer sei, sondern eine eigenständige Einrichtung mit eigenem Statut, die von ebenso erfahrenen wie unabhängigen Juristen geleitet werde. Der Kammerpräsident betonte besonders die „hohe Befriedungsfunktion“ der Gutachterkommission. Eine Evaluation hat gezeigt, dass über 80 Prozent der Auseinandersetzungen durch die Kommissionsarbeit endgültig beigelegt werden konnten.
„Patientenschutz bedeutet auch und gerade, dass Fehler nicht vertuscht werden. Vielmehr müssen festgestellte Fehler ausgewertet und zum Anlass genommen werden, das ärztliche Handeln stetig zu verbessern“, so Kammerpräsident Windhorst. Durch die Auswertung der Ergebnisse der Gutachterkommission und eine entsprechende Anpassung des Fortbildungsangebotes für Ärzte will die Ärztekammer verhindern, dass sich Fehler wiederholen. „Wir stellen zum Beispiel exemplarische Fälle in unseren Fachmedien dar und informieren die Ärzte so über Fehlermöglichkeiten. Zudem evaluieren wir die Arbeit der Gutacherkommission regelmäßig.“
Windhorst verlangte, dass die Ärzteschaft noch stärker als bisher zu einer „Kultur des Umgangs mit Fehlern“ komme. Zwischenfälle dürften nicht verschwiegen, sondern müssten offensiv aufgearbeitet werden. Mit der Etablierung eines Beauftragten für Patientensicherheit habe die Ärztekammer Westfalen-Lippe ein deutliches Signal gesetzt, die Patientensicherheit zu erhöhen.
Im Jahr 2006 stagnierte die Zahl der Eingaben. Die Patientenbeschwerden und die dann festgestellten Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe waren rückläufig. Es gingen im vergangenen Jahr 1.400 Anträge bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen ein, 996 Verfahren wurden danach abschließend behandelt. Von diesen Entscheidungen waren 1.122 Ärzte betroffen. Für 974 Ärzte (86,8 Prozent) sind ärztliche Fehlbehandlungen verneint, in 148 Verfahren (13,2 Prozent) ist ein ärztlicher Behandlungsfehler und ein darauf beruhender Gesundheitsschaden festgestellt worden.