Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden.
Eine gesonderte Vorsprache ist also nicht erforderlich.