Durch die zeitliche Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren ist eine Vielzahl an Buchungen für die zurückliegenden Monate notwendig. Es müssen sowohl die rückwirkenden Nachzahlungen als auch die gleichzeitige Erhöhung des Regelsatzes angewiesen werden. Die Buchungsvorgänge werden technisch entzerrt.
Demnach erhalten Leistungsempfänger Ende dieses Monats zwei getrennte
Überweisungen. Zum einen die Hartz IV Zahlung für April noch in alter Höhe und zum anderen die rückwirkende Erhöhung des Regelsatzes für die Monate Januar bis einschließlich April, also im Regelfall 20 Euro.
Damit wird im Ergebnis sichergestellt, dass die Leistungsempfänger nicht nur den vollen, neuen Regelsatz für den Monat April erhalten, sondern zugleich auch die Nachzahlung für die Monate Januar bis März. Den Leistungsberechtigten entstehen keinerlei Risiken oder Nachteile. Sie erhalten pünktlich sowohl den erhöhten Regelsatz als auch die Nachzahlung, nur in zwei Überweisungen.