Das bedeutet, dass Eltern für ihr drittes Kind ab Januar 2009 170 Euro monatlich erhalten, für das vierte und alle weiteren Kinder erhöht sich der Betrag jeweils von 179 Euro auf 195 Euro.Um die erhöhten Beträge zu erhalten, müssen Kindergeldberechtigte keine neuen Anträge stellen.
Die Familienkasse zahlt die erhöhten Kindergeldbeträge unbürokratisch und unaufgefordert aus.Ein Änderungsbescheid zur Kindergeldfestsetzung ergeht im Regelfall nicht.
Unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag gibt es die wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz sowie die Informationen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten.