Damit der kleine Job nicht zur großen Falle wird, gilt es zu klären:
Was bedeutet eigentlich „geringfügige Beschäftigung"? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem solchen Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Wie sind die aktuellen Rahmenbedingungen? Gilt auch hier der Mindestlohn? Was ist mit Urlaub und Krankengeld? Gibt es Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung, der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit?
Die Veranstaltung „Minijob? Da geht noch mehr!“ am Dienstag, 4. April 2017, im BiZ der Agentur für Arbeit Karlsruhe in der Brauerstraße 10, klärt über die Chancen und Risiken dieser Beschäftigungsform auf.
Auf dem Programm stehen neben der Beratung folgende interessante Vorträge:
9:00 bis 10:30 Uhr - Minijob und Rente?
Vortrag und Austausch mit Klaus Worm (Deutsche Rentenversicherung)
Risiken und Chancen für MiniJobber*innen - Es geht um mehr als nur „ein bisschen Geld".
10.30 bis 12:00 Uhr - Kleine Teilzeit mit Stolpersteinen
Vortrag und Austausch mit Elwis Capece (Deutscher Gewerkschaftsbund)
MiniJobber*innen haben viele Rechte:
Kündigungsschutz, bezahlter Urlaub, Krankengeld, Mutterschutz...
Die Veranstaltung ist ein Angebot der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der Agentur für Arbeit und der Jobcenter Stadt und Landkreis Karlsruhe.