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Agentur für Arbeit Karlsruhe

SGB-II-Halbjahresbilanz zeigt gute Ergebnisse für den Landkreis

(lifePR) (Karlsruhe, )
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Die Arbeitsagentur Karlsruhe:
- bringt mehr Menschen in Erwerbstätigkeit als vergleichbare Landkreise in Baden-Württemberg
- hat die niedrigste Arbeitslosenquote und
- die niedrigste Zahl an Bedarfsgemeinschaften pro 1000 Einwohner aller großen Landkreise

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, hervorgerufen durch die Wirtschaftskrise, kann die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe für den Geschäftsbereich Sozialgesetzbuch II - SGB II Landkreis eine positive Halbjahresbilanz vorlegen.

"Bezogen auf die Gesamtzahl der betreuten Arbeitsuchenden erreichte die Agentur für Arbeit Karlsruhe den mit Abstand höchsten Anteil an Eingliederungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aller großen Landkreise in Baden- Württemberg. Die Ausgaben für den Lebensunterhalt dieser Menschen sanken bereits im April wieder", sagt Gerhard Volz, der Geschäftsführer für den operativen Bereich in der Karlsruher Arbeitsagentur.

Allein in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres konnten 1.570 Menschen aus dem Landkreis Karlsruhe, die zuvor Grundsicherungsleistungen erhielten, mit Hilfe der Arbeitsagentur wieder eine Arbeit aufnehmen. Das bedeutet nicht nur eine Steigerung von 39,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, sondern gleichzeitig das beste Ergebnis aller vergleichbaren Landkreise in Baden-Württemberg (über 300.000 Einwohner).

Mehr Integrationen in den Arbeitsmarkt ist neben einer stabileren Wirtschaftslage ein wichtiger Faktor, um Arbeitslosigkeit abzubauen oder zu verhindern.

Trotz überdurchschnittlicher Anzahl von Neumeldungen in 2009 und in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres, kann jetzt zur Jahresmitte eine "SGB-II-Arbeitslosenquote" von 1,9 Prozent gemeldet werden. Sie liegt damit deutlich niedriger als in den vergleichbaren Landkreisen.

Derzeit werden insgesamt 7.590 Bedarfsgemeinschaften von rund 140 Fachkräfte der Arbeitsagentur betreut.

- Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. In der Regel sind dies (Ehe-) Partner und Kinder Diese Zahl entspricht rund 17,6 Bedarfsgemeinschaften pro 1.000 Einwohner. Auch hier nimmt der Landkreis Karlsruhe im Vergleich eine Spitzenposition ein (Grafik-Seite 3).

Obwohl insgesamt gesehen - aufgrund der wirtschaftlich ungünstigen Zeit - sich mehr neue Hilfebedürftige melden mussten, stiegen die Ausgaben für die SGB-II-Leistungen - z.B. Arbeitslosengeld II - nur moderat an.

Als krisentauglich hat sich auch das Förder- und Hilfesystem der Agentur für Arbeit erwiesen. Eine Erleichterung für jeden Betroffenen aber auch für SGB-II-Fachkräfte der Karlsruher Arbeitsagentur. Sie können damit individuelle - am Bedarf des Einzelnen ausgerichtet - Hilfe leisten.

Dass diese Individualität erforderlich ist, zeigt die Unterschiedlichkeit ihrer SGB-IIKunden.

Neben arbeitslosen Hochschulabsolventen, Facharbeitern oder Menschen mit Migrationshintergrund betreuen die Fachleute auch Menschen, die sich aufgrund unterschiedlichster sozialer, psychischer oder anderer Problemlagen am Rande der Gesellschaft befinden.

So wird mit jedem Einzelnen bereits bei der ersten Meldung ein Profiling durchgeführt und über die weiteren gemeinsamen Schritte eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Nur durch das gezielte Umsetzen von transparentem Fördern und Fordern erhalten langzeitarbeitslose Menschen die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe.

Das zur Verfügung stehende Intergrationsbudget wurde zur Jahresmitte mit Ausgaben von ca. 4 Millionen € zielgenau ausgeschöpft. Insgesamt wurden in rund 2.200 Fällen arbeitsmarktpolitische Leistungen eingesetzt. Schwerpunkte liegen hier in der direkten Bezuschussung von Arbeitsaufnahmen bei Arbeitgebern, bei der Weiterbildung und der integrativen Betreuung sowie dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten. In weiteren 900 Fällen wurden die Arbeitsaufnahmen aus dem Vermittlungsbudget unterstützt. "Wie es künftig für die Menschen im Landkreis weitergeht ist noch nicht entschieden. Eine, wie bereits mit der Stadt Karlsruhe bestehende Arbeitsgemeinschschaft (ARGE),wäre aus meiner Sicht positiv für unsere Kunden. Die gemeinsamen Stärken beider Partner können in die neue Organisationsform eingebracht werden, hierdurch wird die Beratungs- und Integrationsleistung weiter verbessert", sagt Hartmut Pleier, Chef der Karlsruhe Arbeitsagentur.

Weitere Vorteile einer gemeinsamen Einrichtung (ARGE) sowohl für die SGB-II-Kunden als auch für die Haushaltskosten des Bundes sind beispielsweise, so Pleier:

- In einer gemeinsamen Einrichtung kann der bundesweite Stellenpool, die Jobbörse und der bestehende Arbeitgeberservice der BA weiter genutzt werden. Überregionale Vermittlungsaktivitäten sind somit sichergestellt.

- Eine enge Verzahnung zu den SGB-III-Leistungen wie Ausbildungsvermittlung und Rehabilitationsberatung, sowie die Übergänge von der Arbeitslosenversicherung zur Grundsicherung sind geregelt. Die organisatorische Trennung zwischen beiden Systemen erschwert eine einheitliche und möglichst frühzeitige Unterstützung bzw. eine adäquate Anschlussförderung.

- Der ärztliche- und psychologische Dienst sowie der technische Beratungsdienst der BA stehen weiter zur Verfügung.

- Die vorhandene Software der BA sowie der IT Service, kann in einer gemeinsamen Einrichtung genutzt werden. Die bereits erfassten Bewerberdaten stehen zur Verfügung und alle Integrationsbemühungen und strategien sind lückenlos dokumentiert.

- Die Dienstleistung der eingerichteten Servicecenter für Kundentelefonie, sowie der durch die BA geregelte Einkaufsprozess von arbeitspolitischen Maßnahmen und Instrumenten kann weiter erbracht werden.

- Vermeidung von Mehrausgaben da bestehende Infrastrukturen beider Partner genutzt werden können.
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