Wer im vergangenen Jahr sowohl Steuern gezahlt, als auch Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten hat, muss dies bei der Steuererklärung aufführen.
Die von der Agentur bezogenen Leistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen des Arbeitslosen unterliegt.
Personen, die von der Agentur für Arbeit Karlsruhe Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung über die Jahreswende hinweg bezogen haben, bekommen die Zwischenbescheinigung automatisch per Post zugeschickt. Sie weist die im Jahre 2009 bezogenen Leistungen nach.
Personen, deren Leistungsbezug bereits 2009 geendet hat, haben einen Leistungsnachweis oder eine Entgeltbescheinigung bereits erhalten.
Übrigens: Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben will, muss seine Steuer-ID-Nummer vorlegen. Dazu darf nur das Original-Anschreiben des Finanzamts oder die Lohnsteuerkarte akzeptiert werden.