"Mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld können wir Kündigungen vermeiden und dazu beitragen, dass den Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bleiben", sagt Hartmut Pleier, Vorsitzender der Agentur für Arbeit Karlsruhe und betont: "Wir wissen nicht, wie lange die Krise anhält, aber der nächste Aufschwung kommt. Wer jetzt seine erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freisetzt, wird in der nächsten Aufschwungphase diese Arbeitsplätze nur unter schwierigen Bedingungen und hohen Kosten wieder besetzen können".
Gleichzeitig weist Pleier auf zwei wichtige Neuerungen hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes hin. Zum einen wurde die maximale Bezugsdauer von einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Darüber hinaus wurden von der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit der Bundesregierung neue Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen für Kurzarbeiter geschaffen. Die Übernahme von Qualifizierungskosten hilft Unternehmen, die Zeit der Kurzarbeit optimal zu nutzen.
Außerdem sollen im Rahmen des 2. Konjunkturpakets weitere Erleichterungen für kurzarbeitende Unternehmen geben. So werden die in der Ausfallzeit anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die bisher vom Betrieb zu tragen waren, zur Hälfte bezuschusst.
Für Kurzarbeiterinnen oder Kurzarbeiter, die qualifiziert werden, kann die Agentur für Arbeit dann sogar die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. Hierfür ist es aber notwendig, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit umfasst.
Unternehmen können ihre Mitarbeiter fortbilden und qualifizieren. Die Bundesagentur für Arbeit finanziert unterschiedliche, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Förderprogramme und beteiligt sich - sofern die Bildungsmaßnahme anerkannt wurde - an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Auch die EU unterstützt die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten während Kurzarbeit mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds.
Arbeitgeber, die langfristig vorausdenken und diese Chance nutzen, können so aus der Not eine Tugend machen. Sie werden bei verbesserter Auftragslage über eine höher qualifizierte Belegschaft verfügen und somit gestärkt aus der Krise hervorgehen. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach Art des Programms, der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
In schwierigen Zeiten sind gering qualifizierte oder ältere Mitarbeiter erfahrungsgemäß als erste betroffen, wenn es zu Personalabbau kommt. Hier hilft rechtzeitige Qualifizierung, bevor Kurzarbeit oder gar Entlassung droht. Die Qualifizierung ist aber auch für Beschäftigte möglich, die in nicht von Kurzarbeit betroffenen Bereichen eines Unternehmens arbeiten. Unternehmen können durch das Programm zur Förderung der "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) bei der Weiterbildung speziell dieser Beschäftigten finanziell unterstützt werden. Durch die Qualifizierung werden berufliche Kompetenzen verbessert und die Beschäftigungsfähigkeit erhöht.
Im Rahmen von WeGebAU können die Kosten für Weiterbildung oder zum Nachholen eines Berufsabschlusses durch ungelernte oder ältere Arbeitnehmer voll übernommen werden. Zusätzlich werden dem Arbeitgeber bei der Weiterbildung Geringqualifizierter Zuschüsse zum Arbeitslohn gewährt. Die Agentur für Arbeit Karlsruhe setzt dafür 2009 insgesamt 1,7 Millionen Euro ein.
Interessierte Unternehmen wenden sich direkt an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Karlsruhe unter der Rufnummer 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend). Dort gibt es Informationen rund um das Thema, es werden Kontakte zu Experten vermittelt und Beratungstermine in der Agentur oder vor Ort im Unternehmen vereinbart.