Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München: "Nach dem saisonüblichen Anstieg der Arbeitslosen im vergangenen Monat ist die Arbeitslosigkeit im September wieder gesunken - zum ersten Mal seit Mai diesen Jahres. Der Münchner Arbeitsmarkt im September ist aber noch von der Urlaubs- und Ferienzeit geprägt. Der statistische Zähltag war am 14. September, dem letzten Ferientag in Bayern. Insofern werden sich viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit erst im kommenden Monat zahlenmäßig bemerkbar machen."
Von den 61.573 Arbeitslosen im Gesamtagenturbezirk wurden 29.650 von der Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis SGB III) betreut. Das waren 485 weniger als im August, aber knapp 8.300 mehr als im Vorjahresmonat. 31.923 Menschen waren im September auf das Hartz IV-System (Rechtskreis SGB II) angewiesen. Ein Anstieg von 111 gegenüber August und 2.600 mehr als im Vorjahr.
Bewegung auf dem Arbeitsmarkt
Der Münchner Arbeitsmarkt ist in ständiger Bewegung, das belegen die Zugänge in und die Abgänge aus Arbeitslosigkeit. Im September haben sich 15.269 Menschen neu oder wieder arbeitslos gemeldet, 24 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Gleichzeitig konnten im September 16.678 Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden, 18 Prozent mehr als im August 2008. Bernd Becking: "Besonders erfreulich ist, dass sich 6.238 Personen in Arbeit abgemeldet haben. Vor einem Jahr im September waren es 25 Prozent weniger, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beenden konnten. Das zeigt, dass Arbeitskräfte - vor allem gut qualifizierte - nach wie vor gefragt sind. Die Agentur für Arbeit München legt deshalb weiterhin einen Schwerpunkt auf die Qualifizierung. Derzeit nehmen rund 2.700 Menschen an Weiterbildungskursen und Lehrgängen, die von der Arbeitsagentur gefördert werden, teil. Mit Hilfe dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments konnte für zahlreiche Personen im Bezirk der Agentur für Arbeit München Arbeitslosigkeit beendet oder verhindert werden."
Konjunkturelle Kurzarbeit
In Zeiten der Konjunkturflaute soll mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes Arbeitslosigkeit verhindert werden. Den Arbeitnehmern soll es den Arbeitsplatz erhalten, den Betrieben das eingearbeitete Personal. Die Betriebe müssen die Kurzarbeit vor Beginn anzeigen. Aufgrund der erstatteten Anzeigen werden den betroffenen Betrieben für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit Betriebsmeldungen zugesandt, die diese am Ende eines Quartals für die drei Kalendermonate ausgefüllt bei den Agenturen für Arbeit einreichen müssen. Die Agenturen zahlen das Kurzarbeitergeld auf Basis der Abrechnungslisten. Die Daten stehen in der Regel zwei Monate nach Quartalsende zur Verfügung, sofern die Betriebsmeldungen vollständig vorliegen.
Bernd Becking: "Die Unternehmen im Raum München haben das Instrument der Kurzarbeit sehr gut angenommen, um so ihre Arbeitnehmer zu halten. Viele Firmen haben während dieser Zeit die Möglichkeit der Weiterbildung genutzt, um aus der Krise mit einer besser qualifizierten Belegschaft hervor zu gehen. Es hängt jetzt von der wirtschaftlichen Entwicklung ab, inwieweit Firmen die Kurzarbeit auch weiterhin nutzen, um Entlassungen zu vermeiden. Entscheidend wird zunächst sein, ob und wie stark die sonst übliche Herbstbelebung eintritt und ob es tatsächlich zum Aufschwung kommt. Erste kleine Hoffnungsschimmer gibt es, größere Firmen - wie beispielsweise der Chip-Hersteller Infineon - haben angekündigt, die Kurzarbeit Anfang Oktober wegen der besseren wirtschaftlichen Lage auszusetzen."
Transferleistungen - Hilfen für Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
Unternehmen, die die wirtschaftliche Situation nicht mehr durch Kurzarbeit überbrücken können und Entlassungen erwägen, können Transferleistungen der Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen. Ziel ist, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Transfermaßnahmen nach § 216a SGB III Die Maßnahmen setzten vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses an. Ziel ist, die Arbeitnehmer während dieser Zeit in ein neues Arbeitsverhältnis zu bringen. Voraussetzung ist, dass eine Betriebsänderung (z.B. Stilllegung, Verlegung oder Spaltung des Betriebes) vorliegt und die Arbeitnehmer aufgrund dessen von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Mögliche Maßnahmeinhalte sind Coachings, Bewerbungs- und Orientierungsseminare, Praktika etc.. Die Agentur trägt 50 Prozent der Maßnahmekosten, maximal jedoch 2.500 € pro Arbeitnehmer.
2. Transfer-Kurzarbeitergeld nach § 216b SGB III Wenn Arbeitnehmer nicht sofort in ein neues Arbeitsverhältnis vermittelt werden, können sie in eine Transfergesellschaft wechseln. Voraussetzungen sind auch hier Betriebsänderungen, durch die die betroffenen Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Um Entlassungen zu vermeiden und die Eingliederungsaussichten der Betroffenen zu verbessern, werden sie in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (= Transfergesellschaft) zusammengefasst. Die Transfergesellschaften werden maximal ein Jahr gefördert. Betroffene ohne Kind erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, Betroffene mit Kind 67 Prozent. Während des Transferkurzarbeitergeldes werden die Betroffenen in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit weitergebildet und qualifiziert.