Art 15 - Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend. Art 20. Das hat zur Folge, dass immer mehr Menschen, Politiker und Experten die Enteignung von großen Immobiliengesellschaften fordern, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hinweis: Seit 2006 ist der Bestand an Sozialbauwohnengen von 2,094.2 Mio. Einheiten gegenüber 2017 auf 1,223 Mio. gesunken (Statista).
Art.15/1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Ausgehend von „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ergibt sich eine große Diskrepanz zwischen Theorie und Wirklichkeit. .Die Armutsgrenze liegt seit 2017 bei 1.133,80 Euro. Gemessen daran bedeutet das für einen Ledigen, bei 180 Arbeitsstunden monatlich inklusiv Kirchensteuern, ein Bruttolohn von 1.900 Euro oder 10,55 Euro Netto-Stundenlohn.
Warum zahlt der Staat im Niedriglohnsektor den Beschäftigten nicht den Mindestlohn, der gemäß der Armutsgrenze bei 10,55 Euroliegen müsste? Ab 2010 erhalten 7,8 Millionen Menschen ohne Job den Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende nach Hartz IV von 424 Euro plus 400 Euro Mietzulage (824 Euro) und nicht nach der Armutsgrenze von 1.138,80 Euro. Betroffen sind auch 4 Mio. Rentner mit Bruttorenten unter 500 Euro und 5,45 Mio. Rentner mit Bruttorenten unter 700 Euro. Das sind rund 17,25 Mio. Personen plus 2,5 Mio. arme Kinder, die darunter leiden, dass Verfassungstheorie und Wirklichkeit weit auseinander klaffen. Das ist sozial verwerflich! Zwischenzeitlich haben sich Mieten In Deutschland drastisch erhöht, ebenso die Mietnebenkosten. Die Kraftstoffpreise und Lebensmittelpreise haben einen neuen Höchststand erreicht. Eine erneute Erhöhung der Armutsgrenze ist dringend angeraten.
Das deutsche Steuersystem ist in den vergangenen Jahren ungerechter geworden. Während insbesondere Vermögende und Unternehmen entlastet wurden, müssen Arbeitnehmer immer mehr zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen. Die Bundesregierung wird den Aufgaben eines Sozialstaates nicht gerecht. Bis 2040 gehen rund 20 Mio. Arbeitsplätze verloren. Es ist nicht zu erkennen, dass sich Parteien und Parlamentarier dieser Entwicklung bewusst sind. Gemeinsam rufen sie zur Europawahl und Landtagswahlen am 26.Mai 2019 auf und werben für ihre unterschiedlichen Ziele. Sie sollten sich die Verfassungstheorien der letzten 50 Jahre einmal vor Augen führen:
Dazu gehört, dass Gerhard Schröder mit Agenda 2010 Dumpinglöhne, Leiharbeit, Minijobs und Zeitarbeit eingeführt hat. Damit schickt er einen großen Teil der Beschäftigten und zukünftige Rentner, mit fallenden Bemessungsgrenzen für Renten bis 2040 auf 43 %, in Altersarmut. Schröder und Merkel haben Deutschland zum Niedrigrentenland und Niedriglohnland Nummer 1 in der EU gemacht.
Die Kluft zwischen Mindestlöhnen und Reallöhnen wird immer größer. Um das zu vermeiden schlägt Agenda2011-2012 folgende Änderung vor. Die Regierung plant jährlich eine prozentuale Veränderung der Wirtschaftsleistung (BIP) ein und plant danach die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts. Sie sollte gleichzeitig einen Prozentsatz für die Inflation festlegen. Dieser Prozentsatz sollte bei den Tarifverhandlungen zugrunde gelegt werden, ohne dass die Regierung in die Lohnpolitik eingreift. Das würde bedeuten, dass die Regierung für 2020 eine Inflationsrate von ggf. 1,5 % festlegt und dass der Sockelbetrag für Lohnverhandlungen ist. Würden sich die Tarifpartner z.B. auf 2 % Lohnerhöhung einigen, wären das effektiv 3,5 % mehr Lohn.