Dies wäre aus Sicht der AIDS-Hilfe NRW nach langwierigen Diskussionen mit dem Justizministerium und allen Fraktionen des Landtags sowie einer Anhörung im Rechtsausschuss ein Durchbruch für die Selbstbestimmungsrechte der Menschen mit HIV. Klaus-Peter Schäfer, Landesvorsitzender der AIDS-Hilfe NRW, gab der Hoffnung Ausdruck, dass "die Aufhebung der bisherigen Praxis beim Umschluss mit anderen Gefangenen" in allen Justizvollzugsanstalten des Landes ohne Zeitverzögerung umgesetzt wird".
Der Minister äußerte sich auch zu der Frage der Kriminalisierung von HIV-Übertragungen. "Das Wissen HIV-Positiver um die Infektion und die damit verbundenen vielfältigen Belastungen sollten nicht noch durch die Befürchtung einer ungerechtfertigten oder pauschalen Kriminalisierung verstärkt werden", erklärte Kutschaty. Der Minister äußerte sich überzeugt davon, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Problematik sensibilisiert seien und mit dem Thema behutsam umgingen.
Kutschaty sprach sich für eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Justiz und Aidshilfe aus. Insbesondere bei der "Sicherung der im Vollzug eingeleiteten Maßnahmen nach Entlassung" Inhaftierter, vor allem Drogen konsumierender Gefangener, komme den Aidshilfen eine wichtige Rolle zu.