Nach wie vor werden in Deutschland Menschen mit HIV verurteilt, nachdem es beim Sex zu einer Übertragung des Virus gekommen ist. Sogar wenn nur die Möglichkeit dazu bestanden hat, ohne dass es tatsächlich zu einer Übertragung gekommen ist („HIV-Exposition“), kann das zu einer Verurteilung führen. Die AIDS-Hilfe NRW lehnt die strafrechtliche Sanktionierung der HIV-Übertragung beziehungsweise -Exposition bei selbstbestimmten sexuellen Handlungen ab. Diese bürdet Menschen mit HIV die alleinige Verantwortung auf und schadet zugleich der HIV-Prävention.
Die Kriminalisierung von HIV-Übertragungen verhindert keine Infektion, eher begünstigt sie welche. Sie macht es auch nicht einfacher, offen mit HIV zu leben. Sie schiebt die Verantwortung allein auf die Menschen mit HIV und lässt vergessen, dass jeder sich um seinen eigenen Schutz sorgen muss. Das thematisiert POSITHIV HANDELN NRW in mit „UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“ Dass das Thema vielschichtig ist, das ist POSITHIV HANDELN bewusst. Umso wichtiger ist die Diskussion.
Solange es wie derzeit Praxis in der Rechtsprechung ist, die Exposition oder Übertragung von HIV als kriminellen Akt zu bewerten, steht dies kontraproduktiv einer guten HIV-Prävention entgegen. Natürlich richten die Aidshilfen ihre Prävention darauf aus, dass Menschen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. „Bei einvernehmlichem Sex hat aber keiner der Partnerinnen und Partner eine höhere Verantwortung als der andere“, verdeutlichte Schlimbach. „Verantwortung ist nicht teilbar.“
„UN§CHULDIG – und welchen Sex hast Du?“ ist während des CSD-Empfangs des Schwulen Netzwerks NRW und der AIDS-Hilfe NRW im Gürzenich, in der CSD-Parade und als Partner von IWWIT auf dem Straßenfest zu sehen.