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Air Berlin weist Vorwürfe zurück

(lifePR) (Berlin, )
Der Vorstand der Air Berlin PLC weist den im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhobenen Vorwurf des Insiderhandels zurück, der gegen zwei Mitglieder des Boards, drei Abteilungsleiter des Hauses und einen sechsten, namentlich noch nicht bekannten Beschuldigten erhoben wird.

Am Dienstag hatten Polizeibeamte und Mitarbeiter der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Büros und Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Ihnen wird unterstellt, dass sie Air Berlin-Aktien im Gesamtwert von 1,5 Millionen Euro gekauft haben sollen, noch ehe das Unternehmen eine Ad-hoc-Mitteilung über den Erwerb der Luftfahrtgesellschaft dba veröffentlichte. Diese sei dann „geeignet gewesen, den Börsenpreis von Air Berlin erheblich positiv zu beeinflussen“.

Gerade diesen im Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhobenen Vorwurf weist der Vorstandsvorsitzende von Air Berlin, Joachim Hunold, als unzutreffend zurück: „Ob und in welchem Umfang der Börsenkurs von Air Berlin nach Bekanntgabe der dba-Übernahme steigen würde, war mehr als ungewiss. Ich habe Anfang Juni 2006 erstmals Aktien zugekauft, weil gerade zu diesem Zeitpunkt die mir börsenrechtlich auferlegte Lockup-Periode zu Ende gegangen war und ich ein positives Zeichen für den Markt setzen wollte. Air Berlin hat diese Aktienkäufe ordnungsgemäß der Finanzaufsicht gemeldet und im Internet veröffentlicht. Die BaFin hat die Käufe bereits im Frühherbst 2006 untersucht und nicht weiter beanstandet. Und weil ich bisher keine Aktien verkauft habe, konnte ich auch keinen Kursgewinn realisieren.“

Hunold betonte, dass sich Air Berlin gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ zeige und an einer schnellen Aufklärung der Vorwürfe interessiert sei. Es sei zwar zutreffend, dass bereits am 26. Mai 2006 eine so genannte Geheimhaltungsverpflichtung zwischen Air Berlin und dba geschlossen worden sei und man danach mit einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung eines möglichen dba-Kaufs begonnen habe, jedoch sei dieser Kauf damals noch höchst unwahrscheinlich gewesen. Erst am 15. Juli 2006, also nach den Aktienkäufen, sei der Vorstand vom Aufsichtsrat zu Kaufverhandlungen ermächtigt worden. Zwei Tage später habe man dann einen „Letter of Intent“ abgegeben. Erst zu diesem Zeitpunkt seien die mit dem Vorgang betrauten Mitarbeiter von Air Berlin zur Abgabe von Insider-Verpflichtungen aufgefordert worden. Der dba-Kauf wurde dann am 17. August 2006 bekannt gegeben. Hunold: „Bis zum Vorabend stand der Deal auf der Kippe.“
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