Den Auftakt der neuen Reihe macht der Band "Umweltprüfung in der Regionalplanung. Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 7 Abs. 5 bis 10 ROG" von Marie Hanusch, Dieter Eberle, Christian Jacoby, Catrin Schmidt und Petra Schmidt.
Für Raumordnungspläne, deren Aufstellung nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet wurde, ist nach dem Bundesraumordnungsgesetz eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Zielsetzung der Umweltvorsorge in der Richtlinie 2001/42/EG über die Umweltprüfung bestimmter Pläne und Programme ist zwar keineswegs neu für die deutsche Planungspraxis, dennoch ergeben sich durch die Inhalte der Richtlinie erhöhte Anforderungen auch an die Verfahren der Raumplanung.
Die Arbeitshilfe "Umweltprüfung in der Regionalplanung" stellt mögliche Lösungsansätze sowie Erfahrungen der Planungspraxis bei der Durchführung der einzelnen Schritte der Umweltprüfung vor. Diese werden durch Beispiele ausgewählter Regionalplanungsstellen veranschaulicht. Die Arbeitshilfe soll Anregungen und Hilfestellung bei der Durchführung der Umweltprüfung im Rahmen der Aufstellung von Regionalplänen geben.
Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass die Umweltprüfung in der Regel gut in die bestehenden Planungsverfahren integrierbar ist, eine sinnvolle Vorarbeit für raumordnerische Abwägungen darstellt und die Begründungsqualität der Regionalpläne sowie die Transparenz ihrer Erarbeitungsprozesse verbessern kann. Insgesamt kann die Umweltprüfung somit Effizienz und Qualität der Regionalplanung noch verstärken – neben ihrem langfristigen Beitrag zur Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität in den Regionen. Dabei greift die Umweltprüfung auf viele bereits vorhandene Ansätze zurück, gleichwohl besteht in einigen Bereichen noch methodischer Weiterentwicklungsbedarf.
Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an die für die Regionalplanung zuständigen Stellen. Ziel ist, Anregungen zur Gestaltung des "Prozesses Umweltprüfung" und inhaltliche Hilfestellungen bei der ggf. erforderlichen Beauftragung von Planungsbüros zu geben.