Die heute vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum dritten Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme der behördlich gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen ist erschreckend. Nach den erfreulichen Rückgängen in den beiden zurückliegenden Jahren wirft der erneute sehr deutliche Anstieg der dem Amt gemeldeten Abtreibungen zahlreiche Fragen auf.
Weder für den Rückgang der Abtreibungszahlen in den vergangenen beiden Jahren (2020: minus 0,9 Prozent; 2021: minus 5,4 Prozent), noch für die Zunahme der Abtreibungszahlen in den ersten drei Quartalen dieses Jahres kann das statistische Bundesamt Erklärungen anbieten. War eine Zunahme um 11,5 % im zweiten Quartal dieses Jahres schon besorgniserregend, so ist dieser nochmalige Sprung nach oben auf nun 16,7 % schockierend. Eine derartige Zunahme der Abtreibungszahlen hat es in Deutschland seit Jahrzehnten nicht gegeben.
Es ist allerhöchste Zeit, dass bessere und aussagekräftigere Daten zur Verfügung gestellt werden. Niemand darf sich mit dieser Zunahme an menschlichen Tragödien, die die vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes immer darstellt, zufriedengeben. Insbesondere sollte untersucht werden, welchen Einfluss die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) auf diese Entwicklung hat. Schließlich wurde damit de facto die Möglichkeit geschaffen, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden.
Die Behauptungen, es gäbe in Deutschland nicht genügend Anbieter von Abtreibungen, und diese seien zudem ebenso „stigmatisiert“ wie die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, sind auf traurige Weise von diesen Zahlen endgültig widerlegt. Die in weiten Teilen positive Berichterstattung über prominente Abtreibungsärzte, die Qualifizierung von vorgeburtlichen Kindstötungen als Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und die Aberkennung sämtlicher Menschenrechte für ungeborene Kinder, die zuletzt in den unsäglichen Forderungen des deutschen Juristinnenbundes vorgebracht wurden, sind allem Anschein nach nicht folgenlos geblieben. Sie haben Leben gekostet.
Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann kann es kein „weiter so“ der Regierungsverantwortlichen geben – und schon gar keine weitere Aufweichung des Lebensschutzes.