Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt hat offenbar eine Vorliebe für das Errichten Potemkinscher Dörfer. Dabei könnte niemand besser als er wissen, dass Gebetswachen oder Demonstrationen vor Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen, die Ausnahme und nicht die Regel sind. Schließlich lässt sich die Bundesärztekammer die Pflege der Liste, die Ärzte und Einrichtungen auflistet, welche vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, honorieren. 374 Einrichtungen führt die Liste derzeit. Regelmäßige Gebetswachen bzw. Demonstrationen vor Scheine ausstellenden Beratungsstellen, die zu einer straffreien Abtreibung berechtigen oder Praxen und Kliniken, die Abtreibungen vornehmen, gibt es bisher genau in drei Städten: Frankfurt a. M., Pforzheim und München.
Käme es dabei zu Bedrohungen oder gar Übergriffen „radikal auftretender Aktivisten“ (Reinhardt) wären die Nachrichten voll davon. Auch gibt es keine Berichte über Anzeigen oder gar Festnahmen durch die Polizei. Umgekehrt muss der „Marsch für das Leben“ friedlich demonstrierender Lebensrechtler jedes Jahr von mehreren Hundertschaften der Polizei vor den Übergriffen von Abtreibungsbefürwortern geschützt werden. werden Geschäftsstellen von Lebensrechtsorganisationen zu Anschlagszielen ebenso wie Pfarrgemeinden, die ihnen Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen.
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. tritt entschieden für einen gewaltfreien und respektvollen Umgang mit jedem ein, insbesondere auch mit Abtreibungsbefürwortern und Abtreibungsärzten. Genauso entschieden wehren wir uns aber gegen ein Framing, das die Repression einfach umzukehren sucht. Während Abtreibungsärzte in Deutschland mit Preisen überhäuft werden, werden ,selbsternannte‘ und ,sogenannte Lebensschützer‘ in weiten Teilen der Medien und der Politik so fortgesetzt wie wahrheitswidrig als ,Rechte‘ und ,Radikale‘ diffamiert, werden die Autos von Journalisten angezündet, die öffentlich daran erinnern, dass auch ungeborene Kinder ein Recht auf Leben besitzen, versucht man, Professoren von Universitäten zu vertreiben, die sich im Ehrenamt für das Recht auf Leben eines jeden Menschen engagieren.
Bislang hat noch kein Gericht in Deutschland festgestellt, dass Ärzte, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, belästigt oder gar bedroht und abtreibungswillige Schwangere in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt würden. Stattdessen haben sie daran erinnert, dass es kein Recht gibt, von gegenteiligen Meinungen verschont zu bleiben und der Lebensschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Den jüngsten Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekammer fehlt daher jede Evidenz.