Zahlreiche Regional- und Lokalmedien berichteten gestern zeitgleich über Aspekte der Schwangerenkonfliktberatung und der Durchführung rechtswidriger, aber straffreier vorgeburtlicher Kindstötungen in Deutschland. Dabei wird Material verwandt, das die eigenen Angaben zufolge „gemeinnützige und unabhängige Redaktion“ CORRECTIV in einer „mehrmonatigen Recherche“ zusammengetragen haben will. CORRECTIV steht, erneut eigenen Angaben zufolge, „für investigativen Journalismus“ und hat sich das Ziel gesetzt, „systematische Missstände“ ans Licht zu bringen.
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. begrüßt ausdrücklich, wenn Journalistinnen und Journalisten gewillt sind, sich des Themas Abtreibung anzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Fokus der Recherche – wie hier der Fall – einseitig gewählt wird und allein die Schwangere in den Blick nimmt. Denn nach Einschätzung der ALfA fordert jede Abtreibung zwei Opfer. Das ungeborene Kind und seine Mutter.
Nach Ansicht der ALfA weist das Material, das CORRECTIV zusammengetragen hat, jedoch teilweise erhebliche fachliche und methodische Mängel auf. Auch lässt das dabei verwandte „Wording“ begründete Zweifel an der „Unabhängigkeit“ aufkommen.
So ist es etwa unseriös und überdies irreführend ein ungeborenes Kind (medizinisch: Embryo oder Fetus) als „Schwangerschaftsgewebe“ zu bezeichnen (Vgl. FAQ auf https://correctiv.org/...). Denn Gewebe kann kein Träger von Grundrechten sein. Anders der Embryo oder Fetus, der deshalb auch einen Anspruch darauf hat, dass der Staat Maßnahmen zum Schutz seines Leben ergreift, auch wenn dieser dazu – laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Konzepte verfolgen darf, die gemeinhin unter der Formel „Hilfe statt Strafe“ subsumiert werden.
Durch die Bezeichnung „Schwangerschaftsgewebe“ (ein Begriff der Abtreibungslobby) wird das ungeborene Kind in einer Weise unterbestimmt, die nicht nur den Vorgang der vorgeburtlichen Kindstötung verschleiert und verharmlost, sondern überdies auch seine derzeitige gesetzliche Regelung völlig unverständlich erscheinen lassen muss. Unerwähnt bleibt ferner, dass die Beratung – obgleich ergebnisoffen – dem Leben dienen muss. Juristisch gesprochen geht es dabei um das sogenannte „Untermaßverbot“. Die Unterschlagung dieses wichtigen Punktes lässt nicht nur einige der Schilderungen betroffener Frauen, die hier ohnehin anonym bleiben, in einem gänzlich anderen Licht erscheinen, sie erweckt auch den Eindruck als ging es bei der Beratung prinzipiell um Schikane.
Aus Sicht der ALfA macht sich CORRECTIV hier also Narrative der Abtreibungslobby zu eigen, die geeignet sind, erhebliche Zweifel an der „Unabhängigkeit“ und/oder „Unvoreingenommenheit“ der Berichterstattung zu säen.
Dazu gehört auch, dass die „Ergebnisse der CrowdNewsroom-Umfrage über Schwangerschaftsabbrüche“ – eigenen Angaben zufolge – „ohne wissenschaftliche Begleitung“ entstanden und „nicht repräsentativ“ ist. Geht das nicht besser? Darf man von einem Konsortium, das sich auch dem Kampf gegen „Fake“-News verschrieben hat, hier nicht mehr erwarten?
Methodisch problematisch ist aus Sicht der ALfA ferner, dass der Anteil von an der Studie teilnehmenden Frauen, die von Pro Familia beraten wurde – aus Sicht der ALfA ist Pro Familia Teil der internationalen Abtreibungslobby – mit 60,2 Prozent unverhältnismäßig hoch ist, während der Anteil derer, die sich von kirchlichen oder christlichen Beratungsstellen beraten ließen, mit 16,75 Prozent unverhältnismäßig gering ist.
Aus dieser klaren Über- bzw. Unterrepräsentation ist ein Bias zu erwarten, der an sich schon schwer wiegt, angesichts der flächendeckenden Verbreitung der Ergebnisse aber inakzeptabel erscheinen muss. Sollte CORRECTIV weitere Recherchen zu wichtigen Lebensrechtsthemen planen, steht die ALfA mit ihrer Expertise dem Konsortium gerne beratend zur Seite.