Lucien Masmejan, der Chef-Rechtsberater der SNG, kommentiert wie folgt: "Wir sind zufrieden, dass Richter Cahn diese Weisung verfügt und mit seiner Entscheidung anerkannt hat, dass der America's Cup aufgrund der Aktionen des GGYC vor Gericht kam und dass es ungerecht wäre, der SNG die zehnmonatige Ankündigungsperiode zu verwehren, die in der Deed of Gift festgeschrieben ist.
Diese zehnmonatige Ankündigungsperiode sollte dann beginnen, wenn eine endgültige Entscheidung bezüglich der Rechtmässigkeit der Herausforderung des GGYC besteht, und soll das Zeitfenster voll berücksichtigen, das in der Deed of Gift für die nördliche Hemisphäre festgelegt ist. Dies bedeutet, dass der Match nicht vor Mai 2009 stattfinden kann.
"Mehrere Fragen bleiben ungelöst. Zum Beispiel ist das Zertifikat des GGYC entscheidend, da es unklar und widersprüchlich ist. Da sich der GGYC weigert, uns die Informationen zu liefern, die in der Deed of Gift verlangt werden, müssen wir den Rechtsweg weiter beschreiten, den der GGYC initiierte, als er den America's Cup vor Gericht brachte."