Der ADAC bezweifelt, das die von der EU ins Auge gefassten Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen werden und wehrt sich dagegen, dass das Ziel jetzt mit unsinnigen Methoden auf dem Rücken der Autofahrer auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll. Während über Strafverschärfungen primär die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden müssen, sollten eher Prävention und Aufklärung im Mittelpunkt einer Verkehrssicherheitsrichtlinie stehen.
Nach Auffassung des ADAC kollidiert dieses Vorhaben auch mit den Vorgaben des bereits bestehenden, in der Praxis aber weitgehend unbedeutenden, EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldsanktionen. Bislang haben diesen erst sieben von 27 Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt (Stichtag wäre März 2007 gewesen!). Darüber hinaus gibt es in der EU immer noch keine einheitlichen Verfahrensgarantien, die überall eine faire Vollstreckungsabwicklung gewährleisten.
Ein weiterer Kritikpunkt des ADAC ist die mögliche Einführung einer Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr durch den europäischen Gesetzgeber. Der ADAC lehnt dies für Deutschland grundsätzlich ab, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Nach deutschem Recht kann ein Autofahrer nur dann für eine Verkehrsübertretung belangt werden, wenn er sie auch tatsächlich selbst begangen hat. Für Fehler anderer darf niemand zur Verantwortung gezogen werden.