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Neue EU-Richtlinie

Mit härteren Strafen für mehr Sicherheit / ADAC warnt vor Einführung der Halterhaftung durch die Hintertür

(lifePR) (München, )
Die von der EU-Kommission für Ende Februar angekündigte Richtlinie zur besseren Durchsetzung der Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit wird vom ADAC kritisiert, weil sie – soweit bisher bekannt – einseitig vor allem auf Strafverschärfung zielt. Mit der neuen Richtlinie will Brüssel das 2003 vorgegebene Ziel, die Anzahl der Verkehrsopfer in den Mitgliedsstaaten bis zum Jahre 2010 um 50 Prozent zu senken, doch noch erreichen. Im Augenblick sieht es so aus, dass trotz aller bisherigen Erfolge und Bemühungen eine so deutliche Reduzierung unrealistisch ist. Kernstück der Richtlinie soll die Verbesserung der grenzüberschreitenden Verfolgung und Vollstreckung von Geldsanktionen aus Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten und Gurtverstößen sein.

Der ADAC bezweifelt, das die von der EU ins Auge gefassten Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen werden und wehrt sich dagegen, dass das Ziel jetzt mit unsinnigen Methoden auf dem Rücken der Autofahrer auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll. Während über Strafverschärfungen primär die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden müssen, sollten eher Prävention und Aufklärung im Mittelpunkt einer Verkehrssicherheitsrichtlinie stehen.

Nach Auffassung des ADAC kollidiert dieses Vorhaben auch mit den Vorgaben des bereits bestehenden, in der Praxis aber weitgehend unbedeutenden, EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldsanktionen. Bislang haben diesen erst sieben von 27 Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt (Stichtag wäre März 2007 gewesen!). Darüber hinaus gibt es in der EU immer noch keine einheitlichen Verfahrensgarantien, die überall eine faire Vollstreckungsabwicklung gewährleisten.

Ein weiterer Kritikpunkt des ADAC ist die mögliche Einführung einer Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr durch den europäischen Gesetzgeber. Der ADAC lehnt dies für Deutschland grundsätzlich ab, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Nach deutschem Recht kann ein Autofahrer nur dann für eine Verkehrsübertretung belangt werden, wenn er sie auch tatsächlich selbst begangen hat. Für Fehler anderer darf niemand zur Verantwortung gezogen werden.
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