In dem vom ADAC beauftragten Gutachten hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel die Landesgesetze in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein überprüft. Lediglich Brandenburg erfüllt danach die vom Grundgesetz vorgegebenen Schranken nahezu vollständig. Seit Jahresanfang betreibt auch Niedersachsen Videoscanning, die dortigen Praktiken konnten im Gutachten jedoch nicht mehr untersucht werden.
Nach Ansicht des ADAC wird die grundgesetzlich garantierte Freiheit, über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten selbst zu bestimmen, durch die ungezügelte Überwachungspraxis der betroffenen Bundesländer verletzt. "Natürlich muss schwere Kriminalität wirksam bekämpft werden", so Becker. "Beim Kennzeichen-Scanning werden alle Autofahrer unter Generalverdacht gestellt und dies geht eindeutig zu weit."