Die Konformitätserklärung, eine EU-weite harmonisierte Bau- und Ausrüstungsvorschrift, ist bei der Ausstellung des Internationalen Bootsscheins vom ADAC vorzulegen. Dies gilt für Sportfahrzeuge, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der EU oder über einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) in Betrieb genommen werden. Auch Abgas- und Geräuschemissionen von Innenbordmotoren und Motoren mit Z-Antrieb gehören nun zur CE-Kennzeichnung.
Aufgrund aufwendiger Untersuchungen durch Gutachter ist die Konformitätsbescheinigung mit erheblichen Kosten verbunden (ab 1 300 Euro aufwärts). Dies fördert die Fälschung und dient dazu, den Verkauf eines Bootes, dessen Hersteller nicht in einem der EU-Mitgliedstaaten ansässig ist, voranzutreiben. Insbesondere sind hier gebrauchte Boote aus den USA betroffen.
In mehreren Fällen hat die ADAC-Sportschifffahrt die Ausstellung eines Internationalen Bootsscheins verweigert, da es sich bei den vorgelegten EU-Konformitätserklärungen eindeutig um Fälschungen handelte. In Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen für Bootskriminalität überprüft der ADAC verdächtig erscheinende Konformitätserklärungen.
Ist für das Boot keine Konformitätserklärung vorhanden, muss eine Nachzertifizierung erfolgen. Das International Marine Certification Institute (www.imci.org) informiert über die Vorgehensweise einer Nachzertifizierung und benennt zuständige Stellen in ganz Europa.
Gemäß der Binnenschifffahrts-Untersuchungsordnung dürfen Boote ohne CE-Zertifizierung nicht in Betrieb genommen werden.
Bei Verstößen kann
- ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden,
- im Schadenfall die Versicherung eine Regulierung ablehnen,
- ein Weiterverkauf von Booten ohne CE-Zeichen schwierig sein,
- eine Inzahlungnahme durch einen Händler ausgeschlossen sein,
- die Gewerbeaufsicht die Rückführung des Bootes zur erneuten Untersuchung aus dem EU-Ausland fordern.
Mehr Informationen im Internet unter www.adac.de/sportschifffahrt.