Über die ADAC-Skipperhaftpflicht sind künftig auch Schäden am gecharterten Boot durch grob fahrlässiges Verhalten des Bootsführers bis zu 500 000 Euro je Schadensfall und Jahr abgesichert. Die Selbstbeteiligung beträgt dabei 2 500 Euro. Neu im Leistungspaket sind auch Charterausfallkosten. Sie werden im Unglücksfall bis zur Höhe von 20 000 Euro übernommen. Die ADAC-Skipperhaftpflicht, eine Art Mallorca-Police für gecharterte Boote, bietet Versicherungsschutz für Skipper, Crew und deren Gäste an Bord. Sie versichert Ansprüche gegen den Skipper sowie der Crewmitglieder untereinander. Dabei ist eine maximale Deckung von fünf Millionen Euro möglich.
In der ADAC-WassersportHaftpflicht steigt die Deckungssumme bei Vermögensschäden von 50 000 auf 100 000 Euro. Die Versicherung gilt auch für Wassersportfahrzeuge, die vom Versicherten oder dessen Ehe- oder Lebenspartner im Urlaub gechartert werden. Sie dürfen höchstens 500 PS Motorstärke bzw. 100 Quadratmeter Segelfläche haben und müssen der Art des versicherten Bootes entsprechen. Die Charter-Dauer kann pro Versicherungsjahr bis zu vier Wochen betragen. Je nach Vertrag können Haftpflichtansprüche bis zu fünf Millionen Euro gedeckt werden. Über die ADAC-Wasser-sportHaftpflicht sind als besondere Zusatzleistung unter anderem auch Bootstrailer mitversicherbar.
In der ADAC-WassersportKasko werden ADAC-Mitglieder künftig noch besser gestellt. Sie erhalten grundsätzlich zehn statt bisher fünf Prozent Rabatt, weitere zehn Prozent kommen dazu, wenn das Boot im ADAC-Bootsregister erfasst ist. Der Schadenfreiheitsrabatt beträgt nach einem Jahr zehn Prozent, nach zwei Jahren 20 Prozent und nach drei schadenfreien Jahren 30 Prozent. Wrackbeseitigungskosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, mindestens aber bis zu 100 000 Euro übernommen.