Nach Ansicht der Justizministerin müssen vor der Umsetzung alle praktischen Probleme gelöst sein. So muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert wird. Die Ministerin: "Der Betroffene muss schließlich wissen, was ihm vorgeworfen wird." Ihrer Ansicht nach ist es auch unerlässlich, dass der Betroffene erfährt, wie er sich gegen eine ausländische Entscheidung wehren kann. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern.
Die Verzögerung bei der Einführung der europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern darf nach Ansicht der Ministerin nicht als Freibrief verstanden werden, sich im Ausland nicht rechtskonform zu verhalten. Ihr Appell: "Als guter europäischer Bürger sollte man für einen Verkehrsverstoß, den man im Ausland begangen hat, auch geradestehen und sein Knöllchen bezahlen." Wer das nicht tut, dem droht nach Auskunft des ADAC bei einer erneuten Einreise in das Land, dass er zur Zahlung herangezogen wird. Das ausführliche Interview mit der Bundesministerin ist in der Dezember-Ausgabe der ADACmotorwelt nachzulesen.