Der ADAC geht davon aus, dass der Umbau in circa 70 Prozent der Fälle problemlos möglich ist. Bei den restlichen 30 Prozent wird geklärt, ob und wie in absehbarer Zeit Abhilfe geschaffen werden kann. Gegebenenfalls muss der Originalzustand wiederhergestellt werden. Wer trotz bestehender Umrüstmöglichkeit und Kulanzzusage nicht umrüsten lässt, riskiert Steuervergünstigung und Plakette zu verlieren.
Damit sind jetzt die Einbaubetriebe in der Pflicht. Der ADAC fordert, dass die Werkstätten den Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, wann und wie die Mängel beseitigt werden sollen. Wo dies nicht erfolgt, rät der ADAC den Autofahrern sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls im Rahmen der Sachmängelhaftung seine Ansprüche geltend zu machen. Dies sollte zeitnah geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können.