So haben Verkehrsünder mit bis zu acht Punkten auf dem Konto die Chance, vier Zähler zu tilgen. Bei 9 bis 13 Punkten sind es noch zwei. Wichtig dabei: Die Führerscheinstelle muss binnen drei Monaten über das absolvierte Seminar in Kenntnis gesetzt werden. Für Fahrer mit 14 bis 17 Punkten ist der Kurs verpflichtend. Bei Nichtteilnahme wird so lange die Fahrerlaubnis entzogen, bis der Betroffene den Besuch nachweisen kann. Derartige Zwangskurse führen allerdings nicht zu Punktabzügen.
Hier kann nur noch ein verkehrspsychologisches Einzelgespräch für Abhilfe sorgen. Kostenpunkt für mindestens drei Sitzungen: 300 bis 350 Euro. Dafür werden zwei Punkte abgezogen.
Wem das alles zu teuer ist, der kann zwei Jahre warten, bis die Punkte automatisch verfallen. Kommt es jedoch innerhalb dieser Zeit zu weiteren Verstößen, werden alle vorhandenen Punkte erst nach Ablauf der Tilgungsfrist des letzten Eintrages gelöscht. Außer bei Alkohol- und Drogendelikten oder anderen schweren Taten bleibt ein Punkt maximal fünf Jahre lang in der Datenbank gespeichert. Den aktuellen Stand seiner Punkte kann jeder Autofahrer beim Verkehrszentralregister in Flensburg kostenlos auf schriftlichen Antrag erfragen. Hierfür ist eine Kopie des Personalausweises erforderlich.