Auch der ADAC hält die jetzige Regelung für verfassungswidrig. Arbeitswegkosten sind zur Einkommenserzielung erforderlich und müssen deshalb für die gesamte Strecke steuerlich absetzbar sein. Die steuerliche Nichtberücksichtigung von Teilstrecken des Arbeitsweges oder eine Senkung der Pauschale darf es daher nicht geben. Ulrich Klaus Becker: "Man muss die Politiker gelegentlich daran erinnern, dass die Kürzung der Pauschale angesichts der ständig steigenden Mobilitätskosten für viele Pendler massive finanzielle Auswirkungen hat."
Entscheidung zur Entfernungspauschale
Bundesfinanzhof lässt Pendler hoffen/ ADAC: jetzige Regelung ungerecht und inakzeptabel
Auch der ADAC hält die jetzige Regelung für verfassungswidrig. Arbeitswegkosten sind zur Einkommenserzielung erforderlich und müssen deshalb für die gesamte Strecke steuerlich absetzbar sein. Die steuerliche Nichtberücksichtigung von Teilstrecken des Arbeitsweges oder eine Senkung der Pauschale darf es daher nicht geben. Ulrich Klaus Becker: "Man muss die Politiker gelegentlich daran erinnern, dass die Kürzung der Pauschale angesichts der ständig steigenden Mobilitätskosten für viele Pendler massive finanzielle Auswirkungen hat."