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Entscheidung zur Entfernungspauschale

Bundesfinanzhof lässt Pendler hoffen/ ADAC: jetzige Regelung ungerecht und inakzeptabel

(lifePR) (München, )
Der ADAC begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist. "Die Entscheidung lässt Millionen von Autofahrern hoffen, dass auch das Bundesverfassungsgericht der Ansicht des Bundesfinanzhofs folgt und die Kürzung der Pendlerpauschale rückgängig macht.", sagt ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. Seit der Kürzung der Pauschale im Januar 2007 können Pendler die Kosten für den Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen. "Die jetzige Regelung ist willkürlich und im Höchstmaß ungerecht. Alles andere als eine Zahlung ab dem ersten Kilometer ist inakzeptabel", so Becker weiter.

Auch der ADAC hält die jetzige Regelung für verfassungswidrig. Arbeitswegkosten sind zur Einkommenserzielung erforderlich und müssen deshalb für die gesamte Strecke steuerlich absetzbar sein. Die steuerliche Nichtberücksichtigung von Teilstrecken des Arbeitsweges oder eine Senkung der Pauschale darf es daher nicht geben. Ulrich Klaus Becker: "Man muss die Politiker gelegentlich daran erinnern, dass die Kürzung der Pauschale angesichts der ständig steigenden Mobilitätskosten für viele Pendler massive finanzielle Auswirkungen hat."
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