So kostet z. B. die qualitätsgleiche Motorhaube eines VW Golf beim freien Händler bis zu 102 Euro weniger als beim Volkswagen-Vertragspartner. Beim Frontstoßfänger eines Opel Corsa sind bis zu 154 Euro Ersparnis möglich. Der Verzicht auf das Original-Siegel von BMW führt bei der Frontscheibe eines 3ers sogar zu einer bis zu 167 Euro günstigeren Rechnung.
Allerdings wird die Konkurrenz der freien Händler von den Automobilherstellern nur geduldet, denn für die meisten Teile haben sie beim Patentamt Designschutz beantragt. Der Hintergrund: Um in der aktuellen politischen Diskussion nicht ins Hintertreffen zu geraten, wollen die Autoproduzenten den Eindruck vermeiden, den freien Handel zu behindern. In Kürze wird das EU-Parlament über die sogenannte Reparaturklausel entscheiden. Entweder für freien Wettbewerb oder für eine Monopolstellung der Fahrzeugbauer.
Als Argument gegen die liberale Regelung führen die Automobilhersteller mögliche Sicherheitsrisiken der sichtbaren Ersatzteile aus dem freien Markt auf. Dies hat jedoch eine von der EU in Auftrag gegebene Studie widerlegt. Auch das oft zitierte Qualitätsproblem kann nach Meinung von Experten einen Designschutz nicht rechtfertigen. „Wer mindere Qualität anbietet, wird sich auf dem Markt nicht durchsetzen“, sagt ADAC-Jurist Ulrich May. Auch eine Gefahr für deutsche Arbeitsplätze sieht er nicht. Ersatzteile werden oft von mittelständischen Unternehmen produziert, und diese schaffen Arbeitsplätze auch in Deutschland. Zudem fertigen die Autohersteller viele Teile im Ausland.
Der ADAC fordert deshalb die Bundesregierung auf, für die Reparaturklausel zu stimmen. Der Autofahrer muss selbst entscheiden können welches Ersatzteil er kauft. Eine Monopolstellung der Fahrzeughersteller schließt Konkurrenz aus und führt zu einem Preisdiktat. Nur ein freier Wettbewerb ist im Sinne des Verbrauchers.