Ein Reiserücktritt in stark betroffenen Gebieten ist für Pauschalreisende meistens ohne Stornokosten möglich. Ein Waldbrand gilt als „höhere Gewalt“ und dazu muss auch nicht unbedingt das gebuchte Hotel von den Flammen betroffen sein. Es gilbt bereits als unzumutbar, wenn die direkte Umgebung durch das Feuer verwüstetet ist. Für Campingurlauber, die in der Regel Individualreisende sind, ist die Situation schwieriger. Wenn der gebuchte Campingplatz in Betrieb ist und keine unmittelbare Gefahr für die Gäste besteht, muss der Urlauber seine Reise antreten bzw. die Stornokosten selbst tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Umgebung wenig urlaubstauglich ist. Bei gänzlich zerstörten Campingplätzen ist das kostenlose Storno hingegen möglich.
Ausgebrannte Wohnwagen, Wohnmobile oder Autos sind über die Teilkasko versichert. Zelte und Hausrat sind außerhalb Deutschlands über die Hausratversicherung normalerweise nicht versichert, dies muss individuell mit der Versicherung abgeklärt werden. Wer eine Camping-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt sein Hab und Gut in der Regel ersetzt. Verschrottung und der Heimtransport zerstörter Fahrzeuge sind über die ADAC-PlusMitgliedschaft abgedeckt.
Von den Waldbränden sind nach ADAC-Informationen rund 150 deutsche Urlauber betroffen, darunter etwa 120 Clubmitglieder. In Absprache mit dem deutschen Konsulat organisierte der ADAC den Rücktransport der betroffenen Touristen nach Deutschland. Die ADAC-Mitglieder kommen heute, Donnerstag, mit zwei Bussen von Apulien aus in Deutschland an.
Um die Italienurlauber im Katastrophengebiet kümmern sich auch Mitarbeiter der ADAC-Auslands-Notrufstation Mailand. Verletzte deutsche Urlauber sind nach bisherigen Informationen nicht zu beklagen, viele der Urlauber haben aber ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Autos, Wohnwagen und Zelte wurden ein Raub der Flammen.