Um schnell und ohne Ärger ins österreichische Fußballstadion zu kommen, sollten Autofahrer auf folgende Bestimmungen achten: Die Benutzung von Autobahnen ist nur mit gültiger und ordnungsgemäß angebrachter Vignette erlaubt. Bei Fahren ohne Vignette droht eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro. Eine Warnweste ist mitzuführen und bei Pannen oder Unfällen zu tragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h. Auch die Promillegrenze von 0,5 darf nicht überschritten werden. Außerdem gelten in den meisten Städten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und Ende des Parkbereichs durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Parkverstöße werden mit mindestens 21 Euro geahndet.
In der Schweiz sollten besonders die folgenden Verkehrsregeln eingehalten werden: Das Befahren von Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen mit weiß grüner Beschilderung ist gebührenpflichtig. Es gibt lediglich eine Jahresvignette für 25 Euro. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Gelbe Kreuze am Fahrbandrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Außerdem besteht an gelben Linien am Fahrbahnrand Halteverbot. In Städten mit sogenannten "Blauen Zonen" ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß Beschilderung gestattet. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Die Missachtung der Bestimmungen wird mit teilweise hohen Bußgeldern geahndet. Die Verkehrsvorschriften in der Schweiz und in Österreich werden laut ADAC während der EM verstärkt überwacht und Bußgelder an Ort und Stelle kassiert. Geldstrafen, die nicht direkt in Österreich vollstreckt werden, können nachträglich auch in Deutschland eingetrieben werden.