Den Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, stellt der Tierarzt aus. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss das Dokument den tierärztlichen Nachweis über einen gültigen Tollwut-Impfschutz enthalten. Für aus Deutschland stammende Vierbeiner heißt dies, dass die letzte Tollwut-Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.
Aufpassen muss, wer nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will: Diese Länder können noch bis 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien, USA, Kanada, Australien, Neuseeland) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten (z. B. Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien, Mexiko) ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass einige europäische Länder die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verbieten. Dazu zählen unter anderem Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Malta, Niederlande, Norwegen und Ungarn. In Ländern wie Österreich, Spanien, Italien, Kroatien und Bulgarien besteht für diese Tiere Leinen-, teilweise auch Maulkorbzwang.