Bei dem vergleichenden Crashtest ließ der ADAC je einen VW Golf mit 64 km/h und 40 Prozent Überdeckung gegen eine deformierbare Barriere fahren. In einem Fahrzeug waren Fahrer, Beifahrer und zwei Kinder vorschriftsmäßig gesichert. Sie hätten den Unfall nahezu unverletzt überstanden.
Im zweiten Fahrzeug war der Fahrer nicht angeschnallt, der Beifahrer hatte die Beine auf das Armaturenbrett gelegt. Hinter dem Fahrer lag ein Kind in einer falsch montierten Babyschale, ein größeres Kind war zwar angeschnallt, aber in Schlafstellung seitlich aus dem Gurt gerutscht. Bei dem Crash wurde der gurtlose Fahrer mit voller Wucht nach vorne geschleudert und schlug mit dem Kopf hart auf die vordere Dachkante auf. Der Airbag, der in der Entfaltungsphase von der Brust des Fahrers getroffen wurde, konnte so keine Wirkung mehr erzielen. Der Brustaufprall des Fahrers war so stark, dass sich die Teleskoplenksäule bis zum Anschlag zusammenschob.
Beim Beifahrer presste der sich entfaltende Airbag die Unterschenkel und Füße so heftig gegen die Scheibe, dass ein Fuß durch das Glas gedrückt wurde. Der einsetzende Gurtstraffer konnte den Körper nicht an den Sitz heranziehen, der Gurt schnitt stattdessen in die Weichteile des Bauches. Brüche und Schnittverletzungen an den Beinen und innere Verletzungen im Brust und Bauchbereich wären die Folge. Bei den falsch gesicherten Kindern muss mit schwersten Verletzungen im Brustbereich durch den Gurt bzw. im Kopf- und Halsbereich durch die falsch gesicherte Babyschale gerechnet werden.
Angesichts solcher Ergebnisse appelliert der ADAC vor allem an die Urlaubsreisenden, auf die korrekte Anwendung der Sicherheitseinrichtungen nicht zu verzichten.
Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.adac.de/tv einen Film an.