-Den alten Vertrag zum 1. Januar erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer.
-Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.
-Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
-Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.
-Die Selbstbeteiligung sollte bei der Vollkasko im Schadensfall bei 300 Euro liegen, in der Teilkasko bei 150 Euro. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den Selbstbeteiligungen aber gar nicht so hoch, so dass sich in diesen Fällen eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.
-Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Dabei Angaben wie die Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung prüfen.
Informationen zur ADAC-AutoVersicherung gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/Versicherungen sowie telefonisch.