Verweigert die Werkstatt die Unterschrift, rät der ADAC den Autofahrern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dies sollte möglichst bald geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können. Wer das ADAC-Formular benutzt, hat bei Unterzeichnung durch den Einbaubetrieb die Sicherheit, dass seine Ansprüche nicht durch Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist verloren gehen. Es besteht damit auch nach Ablauf dieser Frist die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn ein Austausch nicht erfolgt. Denn oft ist eine sofortige Nachrüstung nicht möglich, weil etwa ein passender Filter derzeit nicht auf dem Markt verfügbar ist. Das Musterformular gibt dem Autofahrer die Sicherheit, einen späteren Umrüst-Termin abwarten zu können, ohne zwischenzeitlich durch Zeitablauf seine gesetzlichen Rechte gegen den Einbaubetrieb zu verlieren.
In einer gemeinsamen Erklärung haben der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA) angekündigt, das Problem unabhängig von der Sachmängelhaftung zu beseitigen, indem die Mitgliedsfirmen die mangelhaften Filter für den Autobesitzer kostenfrei umrüsten. Der ADAC begrüßt diese Initiative, weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei um eine reine Kulanzregelung handelt, die im Zweifel nicht einklagbar ist.
Das ADAC-"Musterformular zum Austausch mangelhafter Partikelfilter" gibt es in allen ADAC-Geschätsstellen oder kann über das Internet ausgedruckt werden (www.adac.de/russfilter).