1. Januar: Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) regelt u.a. den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Neu: Ging der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bisher oftmals leer aus, weil sich der Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten berief, wird das in Zukunft nicht mehr so laufen. Künftig kommt es darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätzt. Entsprechend muss er zahlen. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten inzwischen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Ausnahme: Schäden durch Alkohol und Drogen oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers beim Autodiebstahl.
1. März/1. April: Die Führerschein-Missbrauchsverordnung soll dem sogenannten "Führerschein-Tourismus" endgültig einen Riegel vorschieben.
8. April: Kindersitze ohne die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 dürfen nicht mehr verwendet werden. Vorsicht bei Kindersitzen aus der Zeit vor September 1995.
Frühjahr 2008: Um das angepeilte Ziel der Halbierung der Verkehrsopferzahlen in Europa bis zum Jahr 2010 doch noch zu erreichen, wird die EU-Kommission eine Richtlinie mit weiteren Maßnahmen veröffentlichen.
Darüber hinaus wird im Laufe des Jahres noch mit Erhöhungen bei den Bußgeldern und den Gebühren für TÜV und AU zu rechnen sein. Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen wird als Option eingeführt und Führerscheinprüfungen wird man demnächst am Computer ablegen. Keine Chance auf Verwirklichung hat dagegen die seit langem geplante Umsetzung der europaweiten Vollstreckung von Verkehrssünden. Sie wird voraussichtlich noch bis 2009 auf sich warten lassen, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dem ADAC in einem Interview mit der ADACmotorwelt mitteilte.