- Auf Radiodurchsagen achten und die Möglichkeiten von kostenlosen Hotlines (08000/996633) und Internet (www.bahn.de/aktuell) zur Information nutzen.
- An Streiktagen auf unnötige Fahrten mit dem Auto verzichten. Das kann den zu erwartenden Mehrverkehr ausgleichen.
- Fahrgemeinschaften bilden und anbieten. Wer vom Mitfahrer einen kleinen Beitrag zur Deckung der Kraftstoffkosten fordert, wird dadurch im übrigen noch nicht zum gewerblichen Taxiunternehmen und muss auch nichts versteuern.
- Haftungsbeschränkungserklärungen dienen dazu, dass man als Fahrer nicht über die von Versicherungen gedeckten Schäden hinaus in Anspruch genommen werden kann.
Im Übrigen weist der ADAC darauf hin, dass jeder Arbeitnehmer trotz Streik selbstverantwortlich dafür sorgen muss, seinen Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen. Der Arbeitgeber könnte sogar darauf bestehen, dass die Ausfallzeit nachgeholt oder der Lohn gekürzt wird.