Laut Automobilclub müssen Arbeitswegkosten bei der Bemessung des zu versteuernden Einkommens weiterhin grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. 64 Prozent der Berufstätigen fahren mit dem Auto zur Arbeit. "Die jetzige Regelung ist willkürlich und höchst ungerecht. Deshalb muss die Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer des Arbeitsweges gelten und mindestens 30 Cent je Kilometer betragen", so Becker.
Am Donnerstag erreichten die Preise an den Tankstellen laut ADAC erneut Rekordwerte: Super- und Dieselkraftstoff übersprangen das Allzeithoch von Mittwoch. Super kostete laut ADAC im Bundesdurchschnitt der Freien und Markentankstellen 1,471 Euro je Liter, für einen Liter Diesel war gestern 1,386 Euro fällig.