Gerade für junge Fahrer hat sich seit der letzten Ausgabe einiges getan. Bis Sommer 2007 waren noch 0,5 Promille hinterm Steuer erlaubt, ohne dass eine Strafe drohte. Seitdem gilt für Fahranfänger und Führerscheininhaber unter 21 ein absolutes Alkoholverbot. Wer sich nach Alkoholgenuss ans Steuer setzt, riskiert ein Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar droht. Was den Autofahrer dort erwartet, zeigt der ADAC-Ratgeber.
Aber auch nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern kann Ärger drohen: Denn wer weiß schon, dass die Nichtbeachtung einer roten Ampel durch Radfahrer neben einem Bußgeld von 62,50 Euro auch einen Punkt in Flensburg bedeutet, wenn die Rotphase schon länger als eine Sekunde gedauert hat.
Der aktuelle bundeseinheitliche Bußgeldkatalog kostet 5,95 Euro und ist ab sofort in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Buchhandel sowie im Internet unter www.adac.de/verlag und telefonisch unter der Bestellnummer 01805/10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) erhältlich.