Nach Ansicht des ADAC sind Arbeitswegkosten Werbungskosten und müssen daher in vollem Umfang abzugsfähig bleiben. "Fachliteratur, Arbeitskleidung oder Gewerkschaftsbeiträge werden vom Finanzamt anerkannt - es kann nicht sein, dass dies für die durch die Fahrt zur Arbeit entstehenden Kosten nicht zutrifft", so Becker. Die Entfernungspauschale muss laut ADAC daher wie früher ab dem ersten Kilometer des Arbeitsweges gelten. Angesichts der dramatisch gestiegenen Mobilitätskosten spricht sich der Club auch für eine angemessene Erhöhung der Pauschale aus.
Österreich zeigt's Deutschland
Entfernungspauschale/ ADAC: Bundesregierung muss Autofahrer entlasten
Nach Ansicht des ADAC sind Arbeitswegkosten Werbungskosten und müssen daher in vollem Umfang abzugsfähig bleiben. "Fachliteratur, Arbeitskleidung oder Gewerkschaftsbeiträge werden vom Finanzamt anerkannt - es kann nicht sein, dass dies für die durch die Fahrt zur Arbeit entstehenden Kosten nicht zutrifft", so Becker. Die Entfernungspauschale muss laut ADAC daher wie früher ab dem ersten Kilometer des Arbeitsweges gelten. Angesichts der dramatisch gestiegenen Mobilitätskosten spricht sich der Club auch für eine angemessene Erhöhung der Pauschale aus.