In erster Linie richten sich die Forderungen des ADAC an die Hersteller der mangelhaften Partikelfilter. Sie müssen schnellstens technische Lösungen für das Problem anbieten. In einem zweiten Schritt muss dann geklärt werden, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Außerdem geht der ADAC davon aus, dass bereits gewährte Steuerförderungen nicht zurückgefordert werden und die bereits vergebenen Umweltplaketten ihre Gültigkeit behalten.
Unabhängig davon weist der Automobilclub darauf hin, dass es auch jetzt noch möglich und sinnvoll ist, als Dieselfahrer von den Vorteilen einer Nachrüstung zu profitieren. Wer seinen Filter in einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers einbauen lässt, kann in der Regel sicher sein, einen funktionierenden Filter zu erwerben. Eine Nachrüstung bietet für den Autofahrer zahlreiche Vorteile: Man erhält eine (bessere) Plakette, die zur Fahrt in die Umweltzonen berechtigt. Außerdem fördert der Staat den Einbau mit einem Steuernachlass von 330 Euro und man spart sich die sonst fällige Strafsteuer in Höhe von 1,20 Euro/100 cm2 Hubraum. Auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs steigt und nicht zuletzt profitiert die Umwelt davon. Autofahrer, die bereits einen Filter nachträglich haben einbauen lassen und jetzt nicht wissen, ob sie mit einem mangelhaften Produkt unterwegs sind, können sich unter www.adac.de/Umwelt informieren.