Autofahrer, die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen lediglich zu warten, bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Kommt der falsche Bescheid noch oder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, hat der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten. Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen.
Der ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, schnellstmöglich zuverlässige fahrzeugbezogene Daten hinsichtlich des Partikelfilters an das Kraftfahrtbundesamt zu liefern, um die von den Finanzverwaltungen beschlossene unbürokratische Vorgehensweise zu unterstützen. So hätte aus Sicht des Clubs jedoch von Anfang an verfahren werden müssen. Die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre Fahrzeugpapiere kostenpflichtig ändern lassen mussten, haben keine Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern.