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Probleme beim Partikelfilter

Keine Strafsteuer mehr für saubere Diesel / ADAC: Finanzämter haben endlich ein Einsehen

(lifePR) (München, )
Im Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die Finanzämter jetzt eingelenkt. Wie der ADAC meldet, müssen Autofahrer ab sofort nicht mehr befürchten, dass sie trotz Partikelfilters einen Steuerbescheid über den seit April gültigen Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum/Jahr bekommen. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich. Die Fahrzeughersteller wurden vom Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem Kraftfahrtbundesamt verlässliche Daten in Bezug auf die Ausstattung der einzelnen Modelle mit Filtern zu liefern. Anhand dieser Daten erfolgt dann eine neue Steuerbewertung durch das Finanzamt. Bereits ausgestellte Steuerbescheide werden automatisch korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet.

Autofahrer, die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen lediglich zu warten, bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Kommt der falsche Bescheid noch oder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, hat der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten. Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen.

Der ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, schnellstmöglich zuverlässige fahrzeugbezogene Daten hinsichtlich des Partikelfilters an das Kraftfahrtbundesamt zu liefern, um die von den Finanzverwaltungen beschlossene unbürokratische Vorgehensweise zu unterstützen. So hätte aus Sicht des Clubs jedoch von Anfang an verfahren werden müssen. Die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre Fahrzeugpapiere kostenpflichtig ändern lassen mussten, haben keine Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern.
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