Überholverbot nicht schon bei Ala Avio, sondern erst bei Modena, am Ende der rund 314 Kilometer langen Brennerautobahn. Ausgenommen vom Überholverbot sind leichte Gepäckanhänger (unter 750 Kg).
Das Überholverbot von 6 bis 22 Uhr wurde bereits im Jahr 2001 auf der Strecke von Brenner bis Ala Avio eingeführt, weil sich in diesem Abschnitt schwere Unfälle mit Gespannen und Lkw gehäuft hatten. Die Zahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang hatte sich daraufhin um 50 Prozent verringert. Durch das ausgedehnte Überholverbot soll die Zahl der Unfälle weiter gesenkt werden.