Der ADAC kritisiert jedoch auch weiterhin, dass es für Anwohner keine bundesweit einheitliche Regelung gibt. So bestimmt jede Stadt selbst, wie sie mit denjenigen Besitzern älterer Autos umgeht, die in Umweltzonen wohnen. Ausnahmegenehmigungen bleiben häufig auf ein Jahr begrenzt und werden nur dann erteilt, wenn eine Nachrüstung unmöglich ist. Für diese zeitlich begrenzte Fahrerlaubnis erheben die Behörden Gebühren, die – je nach Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Nutzen – zwischen fünf und 1 000 Euro schwanken. Nach Ansicht des Clubs sind die Gebühren entschieden zu hoch und treffen vor allem sozial Schwache, die nicht kurzfristig ein neueres Fahrzeug erwerben können.
Ob ein Auto künftig in einer der geplanten Umweltzonen fahren darf oder nicht, können die Fahrzeughalter bequem unter www.adac.de/plaketten herausfinden. Hier bietet der ADAC allen Autobesitzern die Möglichkeit, über die Eingabe der Schadstoffschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren die Zugehörigkeit zur jeweiligen Schadstoffgruppe zu ermitteln. Diese entscheidet über die Vergabe der Plaketten und damit über die Fahrerlaubnis. Zudem erfahren Betroffene dort alles über Nachrüstmöglichkeiten durch eine Liste aller wichtigen Fragen und Antworten rund um die Plakettenverordnung.