Die Beitragssteigerungen sind in den Mitteilungen aber oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen verdeckt werden von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel. Deshalb rät der Automobilclub genau hinzuschauen. Jederzeit wechseln können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung, wenn sie sich ein neues Auto kaufen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch nach einem Schadensfall. Der ADAC empfiehlt die Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein abzuschicken.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher laut ADAC aber nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten. Wichtig ist auch ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Manche Versicherungen haben ihre Leistungen deutlich abgespeckt.
Seit 1. Oktober 2007 ist die neue ADAC Autoversicherung AG mit zwei neuen Kfz-Produkten auf dem Markt. Informationen dazu gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/Versicherungen .