- Dänemark (ca. 70 Euro)
- Finnland (50 Euro)
- Italien (ab 35 Euro)
- Kroatien (ca. 40 Euro)
- Norwegen (ca. 190 Euro)
- Österreich (ab 15 Euro)
- Polen (ca. 52 Euro)
- Russland (bis ca. 200 Euro)
- Schweden (ca. 55 Euro)
- Slowakei (ca. 54 Euro)
- Slowenien (ab 40 Euro)
- Tschechien (ca. 18 Euro)
- Ungarn (ca. 40 Euro)
Weil das Fahren mit Licht in Bulgarien, Frankreich, der Schweiz und in Deutschland lediglich eine Empfehlung darstellt, drohen dem Fahrer hier keine Sanktionen. Während in 17 europäischen Ländern die Lichtpflicht auf allen Straßen gilt, muss diese in Italien, Russland und Ungarn nur auf den Autobahnen und außerorts beachtet werden. Eine jahreszeitliche Lichtpflicht besteht ausschließlich in der Slowakei und zwar von Mitte Oktober bis Mitte März.
Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss. Fahrzeuge, die mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind, dürfen diese in Österreich, Italien sowie in den skandinavischen Ländern benutzen. In den anderen Ländern mit Lichtpflicht werden sie überwiegend toleriert.
Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, ihm drohen auch haftungsrechtliche Nachteile, wie zum Beispiel eine Minderung der Schadenersatzleistung. Dabei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Geklärt werden muss, ob das fehlende Licht ursächlich für den Unfall war.