Gemäß der EG-Verordnung gewährt auch das deutsche Gesetz einen allgemeinen Entschädigungs-Anspruch von 25 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von 60 Minuten und 50 Prozent ab Verspätungen von zwei Stunden. "Das ist bestimmt ein Anreiz für mehr Pünktlichkeit auf der Schiene", sagt Flege. Die eigentliche Verbesserung für Bahnkunden sieht die Allianz pro Schiene aber in der Öffnung des Fernverkehrs im Verspätungsfall. "Uns liegt am Herzen, dass Bahnkunden trotz Verspätung so schnell wie möglich ans Ziel kommen. Das haben wir mit dem Gesetz erreicht: Nahverkehrskunden bekommen Upgrade-Rechte, ohne dass es für sie teurer wird", sagt Flege. Droht eine Verspätung von 20 Minuten, können Reisende ohne Aufpreis auf den Fernverkehr ausweichen, besteht abends keine andere Verbindung mehr, haben sie Anrecht auf eine Taxifahrt. "Dabei ist kein Flickenteppich entstanden: Die Fahrgastrechte gelten übergreifend für alle Bahnunternehmen", sagt Flege. Damit sei eine jahrelange Forderung der Allianz pro Schiene aufgegriffen worden.
Flege kritisiert jedoch, dass die Fahrgastrechte bei den Reiseketten konkurrierender Verkehrsträger (Bus und Schiff) weiterhin von Erstattungspflichten ausgenommen sind. "Die Konkurrenten der Schiene erhalten ungerechte Wettbewerbsvorteile und Bahnfahren könnte teurer werden. Das ist die Kehrseite der neuen Fahrgastrechte."
Trotz einiger Unzulänglichkeiten sollte das Gesetz aus Sicht der Allianz pro Schiene möglichst bald in Kraft treten. Dazu muss es am 15. Mai noch den Bundesrat passieren. "Wenn das geschehen ist, sollte eine neutrale Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Bahnunternehmen dauerhaft etabliert werden", sagt Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Flege.