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Amerikanische Handelskammer in Deutschland zum transatlantischen Rechtsverkehr: USA und Europa reden beim Thema Datenschutz oft aneinander vorbei

Einschaltung einer „Clearingstelle“ zur Überwindung der Diskrepanzen zwischen Rechtssystemen

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Das Thema „Tauziehen zwischen den USA und Europa um den Datenschutz“ stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Corporate and Business Law Committee der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany, kurz „AmCham Germany“) am 18. September 2007 in Frankfurt am Main. AmCham Germany konnte für dieses Thema den Doyen des deutschen Datenschutzrechts, Herrn Prof. Dr. Spiros Simitis, als Referenten gewinnen. Die Veranstaltung zeigte die aktuellen Datenschutzprobleme im transatlantischen Rechtsverkehr auf, welche Ansätze im regulatorischen Bereich unternommen werden, und wie sich deutsche Unternehmen, welche von Datenanforderungen aus den USA betroffen sind, positionieren können.

Simitis erläuterte zunächst die Entwicklung des Datenschutzrechts in Europa, welches seinen Ursprung in Hessen hat. Von den Anfängen des Hessischen Datenschutzgesetzes über das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Volkszählung bis zur EG-Datenschutzrichtlinie spannte sich seine Darstellung. Simitis machte zudem deutlich, dass Europäer stets die verfassungsrechtlichen Grenzen im Blick haben, wenn sie über Datenschutz sprechen. Datenschutz in den USA stehe dagegen in einem ganz anderen Kontext. Datensicherung („privacy enhancing technologies“) werde dort eher technisch gesehen. Aus diesem Grund rede man beim Thema Datenschutz oft aneinander vorbei. Aus europäischer Sicht müsse stets die Zweckbindung einer Datensicherung beachtet werden. Insofern äußerte sich Simitis auch kritisch gegenüber der mit den USA gefundenen „Safe Harbour“-Regelung beim Datenaustausch.

Simitis machte den transatlantischen Konflikt an mehreren Beispielen deutlich. Er erläuterte, wie es zur derzeitigen Regelung der Übermittlung von Flugzeugpassagierdaten in die USA kam und verwies auf die unglückliche Entwicklung bei der Aushändigung der SWIFT-Daten an US-Institutionen.

Die Diskussion mit Professor Simitis zeigte, dass bei diesem Thema viele Mitglieder von AmCham Germany „im gleichen Boot“ sitzen. Einige berichteten über ihre Erfahrungen mit US-Behörden, welche Daten in großer Zahl anforderten und nicht immer Verständnis für europäische Datenschutzbelange zeigten. Insbesondere Anfragen der SEC, aber auch Auskunftsersuchen im Rahmen von „Pre Trial Discovery“-Verfahren wurden kenntnisreich diskutiert. Es bestand Einigkeit darin, dass in vielen Fällen die Einschaltung einer „Clearingstelle“ hilft, die Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Rechtssystemen zu überwinden. AmCham Germany wird dieses Thema weiter aufmerksam begleiten.

Dr. Mark C. Hilgard, Partner der vor allem im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr tätigen Anwaltskanzlei Mayer Brown, der seit kurzem das Corporate and Business Law Committee neben Joachim Thalacker leitet, stellte ferner das überarbeitete Konzept des Committees vor, welches insbesondere auch einen aktiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander einschließt.

Die nächste Sitzung des Komitees wurde für Anfang Februar 2008 angekündigt; das Thema ist noch offen.

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Mit etwa 3.000 Mitgliedern ist AmCham Germany die größte bilaterale Wirtschaftsvereinigung in Europa. Die Kammer versteht sich als Kommunikationsbrücke zu Investoren in den Vereinigten Staaten. Die Förderung der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland stehen im Vordergrund.

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