Es gebe bereits Initiativen im Kongress, durch entsprechende Gesetzgebung künftig die Rechte der Kläger zu stärken und die Haftung somit wieder auszudehnen, erläuterte Andrew Pincus, Rechtsanwalt bei Mayer Brown in Washington D.C., und einer der Anwälte der Sozietät, der im Stoneridge-Fall für die beklagten Unternehmen vor dem Supreme Court auftrat. Timothy Bishop, Partner von Mayer Brown in Chicago, sagte, die gegenwärtige Diskussion zeige "die Hassliebe vieler Amerikaner zum Prozessieren". Eine ausgedehnte Haftung gefährde die amerikanische Position im Wertpapiermarkt und die Wettbewerbsfähigkeit börsennotierter Unternehmen in den Vereinigten Staaten.
Würde der Kreis der potenziell Schadensersatzpflichtigen wieder erweitert, hätte das nicht nur nicht nur Auswirkungen auf den amerikanischen Markt. Auch deutsche Unternehmen mit transatlantischen Geschäftsbeziehungen müssten fürchten, für Bilanzmanipulationen ihrer amerikanischen Partner zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Es gebe in Europa wie in Deutschland Ansätze, die bislang beschränkten Möglichkeiten für Sammelklagen zu erweitern, betonte Dr. Mark C. Hilgard. Er ist Chairman des Corporate and Business Law Committee der AmCham und auf den Rechtsverkehr mit den USA spezialisierter Partner bei Mayer Brown in Frankfurt. "Diese Vorstöße betrachtet AmCham Germany mit großer Skepsis. Gerade der Fall Stoneridge hat gezeigt, welch massive ökonomische Auswirkungen das Instrument der Sammelklage auf den transatlantischen Handel haben kann."
Im Fall Stoneridge hatte ein Internet-Kabelnetzbetreiber in seinen Bilanzen überhöhte Umsätze ausgewiesen. Die getäuschten Anleger verklagten Zulieferer des Kabelnetzbetreibers auf Schadensersatz. Sie trugen vor, die Firmen hätten ihm Ausstattung zu überhöhten Preisen verkauft und im Gegenzug Werbezuschüsse erhalten. Das habe der Kabelnetzbetreiber für seine Bilanzmanipulation genutzt.