Hausrat & Co. reichen nicht
So gilt der Schutz von Kfz-Versicherungen nicht für lose Gegenstände im Wagen, sondern nur für fest verbaute Fahrzeugteile. Viele bauen im Ernstfall daher auf ihre Hausratversicherung. Zwar fallen Gegenstände im Auto meist noch in die Kategorie Hausrat, der Schutz der Standard-Policen hat aber klare Grenzen. Ein Beispiel ist die Klausel „Diebstahl aus dem Kfz“. Hier gibt es häufig Einschränkungen bei versicherten Sachen (z.B. Bargeld, elektronische Geräte), Geltungsbereich und Entschädigungshöhe. Nach Meinung von Knoll und Schwarze ist es also ratsam, den Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Private Autoinhaltsversicherung greift
Hier setzt die Ammerländer Versicherung mit der neuen privaten Autoinhaltsversicherung an. Seit Juli können Privatkunden beruflich und privat genutzte Gegenstände im Wageninneren versichern – auch im Dienstwagen. Darunter fallen auch Bargeld, Smartphones, Tablet oder Navi, selbst wenn sie offensichtlich im Wageninneren liegengelassen werden. Auch die Kosten für die Wiederbeschaffung von Geldkarten und Ausweisen werden gedeckt. Zu den versicherten Gefahren zählen unter anderem Diebstahl aus dem Auto, Diebstahl des Wagens sowie Unfälle (auch eigenverschuldet). Der Schutz gilt rund um die Uhr. Bei einer Versicherungssumme von 2.000 Euro beträgt der Jahresbeitrag 49,90 Euro, bei 4.000 Euro umfasst er 99 Euro.
Auszeichnung für Kundennutzen
Damit ergänzten die Leistungen den Schutz bislang üblicher Policen, so die beiden Experten. Vergleichbare Angebote habe es bislang nur für Gewerbekunden gegeben. Deshalb wurde das neue Produkt nun ausgezeichnet. Beim Innovationspreis der Assekuranz erhielt die private Autoinhaltsversicherung in der Kategorie „Kundennutzen“ die Auszeichnung „Bronze“. Gewürdigt werden neuartige, kundenorientierte Produktneuheiten. Der Preis wurde zum vierten Mal vom Versicherungsmagazin und dem Analysehaus Morgen & Morgen verliehen.